Art Wealth. Kultur unternehmen.
Kunstberatung | Kunsttreuhand | Art Advisory

Die Rechtsberatung unseres Kooperationspartners RA Dr. Hartung ist mit ausgewiesener Expertise und wissenschaftlichem Anspruch auf den Gebieten Kunst und Vermögen tätig:

1. Internationales Kunst/Urheber-  und Kulturrecht mit besonderem Augenmerk auf die Beratungsgebiete
Authentication (Echtheitsverfahren), Restitution und Transaktion (professionelles M & A am Kunstmarkt) einschließlich der Konzeption von Kunstfonds (auch im Ausland), der Begleitung bei der Regulierung von Kunstschäden und der umfassenden kunstrechtlichen Beratung im Zivil- wie im Verwaltungsrecht.

2. Beratung vermögender Privatpersonen in allen Fragen der steueroptimierten Vermögensstrukturierung, des Erbrechts (Gestaltung der Vermögensnachfolge), Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrecht.

RA Dr. Hartung ist im JUVE Handbuch 2010/2011 für die Bereiche Kunst, Stiftungen und vermögende Privatpersonen aufgenommen worden (siehe dort S. 183).

Die Kanzlei ist besonders qualifiziert für die Beratung des nachfolgenden Klientels, welche sie zum größten Teil auch zu ihren Geschäftspartnern und ihren bestehenden Mandantenstamm zählt:

Bedeutende Künstler und Kunstschaffende (Designer, Fotografen, Kunsthandwerk, Verleger)
Kunstsammler
Adel
Vermögende Privatpersonen
Öffentliche und private Museen und Sammlungen
Banken
Galerien
Auktionshäuser
Versicherungen
Junge Unternehmer


Weitere Informationen zu Rechtsanwalt Dr. Hannes Hartung:

 www.Kulturkanzlei.net / www.mediartlaw.com

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